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Wer darf alles 3a einzahlen? Resolved

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Grundsätzlich darf jeder Beiträge an die Säule 3a bezahlen, welcher in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt. Aber auch Personen, welche Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten dürfen in die 3. Säule einbezahlen. Hausfrauen oder vollständig invalide Personen können keine Leistungen an die 3. Säule zahlen. Gehen IV-Bezüger aber teilweise noch einer Arbeit nach, dürfen sie wiederum Beiträge an die gebundene Vorsorge leisten.  Beiträge an die Säule 3a sind im Gegensatz zu Zahlungen in die AHV- oder die Pensionskasse fakultativ. Gerade in Zeiten der finanziellen Ungewissheit, wo man weiss, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule kaum noch ausreichen werden, um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen geniessen zu können, ist der Besitz von einem Säule-3a-Konto von grossem Vorteil.

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Altes vorsorge 3a  schweiz

 

 

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