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Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll? Resolved

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Eine private Rechtsschutzversicherung kommt für Kosten bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich auf. Dazu zählen beispielsweise Strafrechtssachen, Bussgeldverfahren, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten und Schadensersatzsachen. Laut den „Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen“ ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat, nicht mutwillig erscheint und nicht in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Mit anderen Worten: Sie gibt Ihnen die Mittel in die Hand, um sich zur Wehr setzen zu können, wenn ein Streit eskaliert.
Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen zwar nicht die Sorgen und Anstrengungen in einem solchen Fall ersparen, aber jede Menge Geld. Geht ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, wird es schnell teuer. Im Arbeitsrecht übernehmen Sie beispielsweise beim Streit mit dem Arbeitgeber in der ersten Instanz Ihre Kosten allein  – unabhängig vom Ausgang.
Auch wenn Sie sich sicher sind, vor Gericht zu gewinnen, müssen Sie bis zum Urteil Ihre Kosten selbst aufbringen. Anwalts-, Gerichtskosten und eventuelle Ausgaben für Zeugen und Sachverständige können schnell den eigentlichen Streitwert übersteigen.
Zur Verdeutlichung: Bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es um einen Streitwert von 10.000 SFr geht, können allein die Anwalts- und Gerichtskosten mehr als 8.000 SFr betragen.

Die Familie ist mitversichert

Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken schildern Sie bei anstehenden Konflikten Ihrer Versicherung den Fall. In der Regel erfolgt die Kostenzusage schnell und unkompliziert. Im Familientarif können bei Streitigkeiten neben Ihnen auch der Ehepartner und die unverheirateten Kinder( bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres) die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder im Haushalt.
Auch bei Lebenspartnerschaften ist der im selben Haushalt lebende Partner mitversichert, wenn dies der Versicherung im Vorfeld mitgeteilt wurde und diese schriftlich ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Nicht mitversichert sind die Enkelkinder. 

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