Welche Kosten werden nicht übernommen der Rechtsschutz? Resolved
Nicht erstattet werden familieninterne Streitigkeiten, zum Beispiel Scheidungen und Fälle das Erbrecht betreffend. Hier wird lediglich eine anwaltliche Beratung bezahlt. Des Weiteren werden Baurechts- und Spekulationsstreitigkeiten nicht von der Versicherung übernommen. Grundsätzlich dürfen auch keine Bussgelder oder Geldstrafen aus der Rechtsschutzversicherung beglichen werden. Rechtsstreitigkeiten (mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten), die von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden, begleicht die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht finanziell.
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