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Deckt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse alle im Ausland anfallenden Arzt- und Spitalkosten? Resolved

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Arzt- und Spitalkosten im Ausland sind von der Reiseversicherung nicht versichert – bzw. nur über den teuren Baustein „Heilungskosten“. Für Ferien in Europa und vielen anderen Ländern genügt die Deckung der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse. Die obligatorische Grundversicherung und die Unfallversicherung (UVG/SUVA) decken das Doppelte dessen, was die Behandlung des Arztes/Spitals im Wohnkanton gekostet hätte. Daher ist für das aussereuropäischen Ausland z.B. USA, Japan, Australien) eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse empfehlenswert, da die Behandlung in diesen Ländern richtig teuer werden kann.

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