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Für kleine Kinder brauchen Sie keine Haftpflichtversicherung Resolved

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Wenn ein Kind unter sieben Jahren einen Schaden anrichtet, zahlt die Privathaftpflichtversicherung meistens nicht.

Der Grund: Weil die Kinder in diesem Alter nach dem Gesetz nicht haftbar gemacht werden können, müssen auch die Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden zahlen. Die Eltern haften nur, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. In diesem Fall zahlt die private Haftpflichtversicherung. Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.

Im Strassenverkehr sind Kinder sogar erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres für Schäden verantwortlich. Wenn beispielsweise ein neunjähriger Junge jemanden mit seinem Fahrrad anfährt und ihn verletzt, ist er nicht haftbar. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus.

Häufig entstehen aber Schäden durch Kinder unter Freunden und Bekannten. Vielen Eltern wäre es peinlich, wenn diese nicht erstattet würden. Die meisten Versicherer bieten daher Tarife an, die auch für diese Schäden Ihres Kindes aufkommt. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssummen mit 5.000 bis 30.000 Franken relativ gering sind.

Ein Haftpflichtschaden kann eine existentielle Bedrohung sein, daher ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig! mehr 

 

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