Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen oder dessen Eigentum beschädigen. Es ist neben der Krankenversicherung die wohl wichtigste Versicherung und ein Muss für jeden.
Wer ohne Privathaftpflicht lebt, riskiert sein Vermögen. Der Versicherungsschutz ist gemessen am niedrigen Preis sehr hoch. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor dem "Pech", das jeder überall und zu jederzeit einmal hat.
Bei einer guten Versicherung werden Sie für weniger als 10 Franken im Monat für Schäden bis zu CHF 10 Mio. versichert! Trotzdem besitzen ca. 10% der Schweizer keine solche Versicherung und riskieren täglich den finanziellen Ruin.
Lehrlinge und Studenten bis 25 Jahre, die normalerweise durch die Familienpolice gedeckt sind – der Einschluss sollte mit den Eltern oder der Versicherungsgesellschaft geprüft werden.
Achtung: Schnell gilt man als Erwerbstätig, wer mehr als einen Lehrlingslohn verdient, muss sich meist selber versichern. Das gilt auch für Studenten.
Prüfen Sie, inwieweit Sie auch im Ausland abgesichert sind
Haftpflichtversicherung im Ausland
Wenn du also noch über keine Haftpflichtversicherung verfügst, solltest du rechtzeitig vor deinem Auslandsaufenthalt eine abschliessen. Viele Haftpflichtversicherungen gelten dabei auch für das Ausland, manche aber nur für einen kurzen Auslandsaufenthalt. Informiere dich also darüber, wie lange dein Versicherungsschutz im Ausland gewährt ist.
Wenn Ihnen eine weltweite Schadensdeckung wichtig ist: Die meisten Tarife enthalten diesen Schutz. Allerdings gibt es Unterschiede bei Deckungssummen und Leistungsausschlüssen. Sie finden die entsprechenden Regelungen in Paragraf 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Dokument „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen“ im Abschnitt zu Auslandsschäden.
Schliessen Sie eine Sport- und Freizeithaftpflichtversicherung ab, wenn Sie riskante Hobbys betreiben
Die meisten Freizeitbeschäftigungen sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Eine separate Sport- und Freizeithaftpflichtversicherung brauchen Sie aber bei gefährlichen Hobbys wie dem Betreiben von Motorbooten, Fliegen oder Klettern. Für Jäger ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Deckungssumme sollte hier mindestens 5 Millionen Franken betragen.
Versichern Sie geliehene Sachen, wenn Sie öfter etwas von Freunden ausleihen
Zahlreiche Tarife versichern geliehene Sachen ausdrücklich nicht.
Wenn Sie öfter etwas von Freunden ausleihen, sollten Sie sich aber gegen solche Schäden absichern. Wir haben verglichen, wie sich diese Leistung auf den Preis der angebotenen Tarife auswirkt: Sie sind im Durchschnitt 15 bis 20 Prozent teurer als Tarife, die geliehene Sachen nicht versichern. Es hängt letztlich von Ihrer persönlichen Einschätzung ab, ob sich das für Sie lohnt.
Versichern Sie Schlüsselverlust, insbesondere den Verlust betrieblicher Schlüssel
Wenn Ihnen jemand einen Schlüssel anvertraut, zum Beispiel für das Büro oder eine ehrenamtliche Arbeitsstätte, und Sie diesen verlieren, müssen häufig alle relevanten Schliesszylinder ausgetauscht werden - auf Ihre Kosten.
Sind es die Schlüssel einer Firma, können schnell Kosten von mehr als 1.000 Franken auf Sie zukommen. Ihr Versicherer erstattet das Geld dafür nur, wenn sich dieser Zusatz in Ihrem Versicherungsvertrag findet. Stellen Sie sicher, dass das der Fall ist
Für kleine Kinder brauchen Sie keine Haftpflichtversicherung
Wenn ein Kind unter sieben Jahren einen Schaden anrichtet, zahlt die Privathaftpflichtversicherung meistens nicht.
Der Grund: Weil die Kinder in diesem Alter nach dem Gesetz nicht haftbar gemacht werden können, müssen auch die Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden zahlen. Die Eltern haften nur, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. In diesem Fall zahlt die private Haftpflichtversicherung. Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.
Im Strassenverkehr sind Kinder sogar erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres für Schäden verantwortlich. Wenn beispielsweise ein neunjähriger Junge jemanden mit seinem Fahrrad anfährt und ihn verletzt, ist er nicht haftbar. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus.
Häufig entstehen aber Schäden durch Kinder unter Freunden und Bekannten. Vielen Eltern wäre es peinlich, wenn diese nicht erstattet würden. Die meisten Versicherer bieten daher Tarife an, die auch für diese Schäden Ihres Kindes aufkommt. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssummen mit 5.000 bis 30.000 Franken relativ gering sind.
Ein Haftpflichtschaden kann eine existentielle Bedrohung sein, daher ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig! mehr
Wählen Sie einen Schutz für die ganze Familie
Jeder sollte einen Haftpflichtschutz haben, aber nicht alle müssen eine eigene Police abschliessen.
So gibt es neben Policen für Singles auch welche für Ehepaare oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Im letzteren Fall muss der Versicherer den Schutz schriftlich bestätigen. Die Kinder von Alleinerziehenden und Eltern sind über die Familienpolice abgesichert. Für unverheiratete volljährige Kinder gilt das so lange, wie sie die Schule besuchen oder unmittelbar daran anschliessend eine Berufsausbildung machen. Einige Versicherer bieten auch an, die Kinder mitzuversichern, wenn sie nach der ersten Ausbildung arbeitslos sind oder eine zweite Ausbildung absolvieren.
Sparen Sie mit einer Selbstbeteiligung bei Haftpflichtversicherung
Nahezu alle Versicherer bieten Haftpflichtversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung an.
Der Versicherer honoriert einen solchen Selbstbehalt mit einem niedrigeren Beitrag. Für den Anbieter ist jede Schadensabwicklung nicht nur mit Entschädigungskosten, sondern auch mit Verwaltungskosten verbunden. Die sind oft deutlich höher als die eigentliche Schadenssumme. Alle Beteiligten profitieren daher, wenn Sie kleinere Schäden aus eigener Tasche zahlen. Sinnvoll ist eine Selbstbeteiligung von etwa 200 Franken im Jahr. Eine darüber hinaus gehende Selbstbeteiligung von zum Beispiel 500 Franken oder gar 1000 Franken brachte in unserem Vergleichstest keinen Preisvorteil.
Falls Sie häufig kleinere Schäden einreichen, kündigt der Versicherer möglicherweise den Vertrag. Dieses Recht haben im Schadensfall sowohl der Kunde als auch der Anbieter. Beim Antrag auf einen Neuvertrag müssen Sie eine Kündigung durch Ihren vorherigen Versicherer angegeben. Wenn Sie häufig Kleinschäden abrechnen, müssen Sie deshalb damit rechnen, irgendwann keinen Versicherungsschutz mehr zu bekommen.
Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme
Die Versicherungsunternehmen bieten eine unterschiedlich hohe Deckung an.
Typische Versicherungssummen liegen zwischen 3 und 10 Millionen Franken, manche auch darüber. Die Beiträge steigen zwar mit der Höhe, aber deutlich unterproportional. Policen mit einer Deckungssumme von 5 oder 10 Millionen Franken müssen nicht teurer sein als Versicherungen, die nur bis zu 3 Millionen Franken zahlen. Unsere Empfehlung: Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Franken.
Wie hoch sind Prämie und Deckungssumme der Privathaftpflicht?
Für eine Prämie von 100 bis 200 Franken pro Jahr sind je nach Police Schäden in Höhe von 3, 5 bis 10 Millionen gedeckt.
Was zahlt die Versicherung bei Unfällen mit dem ausgeliehenen Auto?
Die meisten Versicherungen zahlen bei gelegentlichem Ausleihen den Bonusverlust des Halters in der Autohaftpflicht-Versicherung, wenige auch einen allfälligen Selbstbehalt. Den Schaden am ausgeliehenen Auto kann man mittels Zusatzdeckung versichern. Ist dieser durch eine Vollkasko des Halters gedeckt, zahlt sie den Bonusverlust und Selbstbehalt des Halters.
Was ist, wenn der Hund jemanden beisst (Haftpflichtversicherung)?
Ein Hundehalter haftet für Schäden, die der Hund verursacht. Diese Kosten sind durch die Privathaftpflicht gedeckt. In einigen Kantonen gilt bereits heute ein Versicherungsobligatorium für Hundehalter.
Müssen sich volljährige Kinder selbst versichern (Haftpflichtversicherung)?
Falls sie mit den Eltern im gleichen Haushalt wohnen, sind Kinder bis zum 18. Altersjahr mitversichert. Nachher ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ein Blick in die Police lohnt sich also.
Sind Schäden gedeckt, die Kinder verursachen?
Ja, aber nur, wenn das Kind im Hinblick auf die fragliche Handlung urteilsfähig war.
Oder falls die Eltern ein urteilsunfähiges Kind nicht genügend beaufsichtigten. Nicht urteilsfähige Kinder müssen nicht für Schäden haften, die sie anrichten. Trotzdem zahlen die meisten Gesellschaften freiwillig, maximal allerdings 100‘000 oder 200‘000 Franken.
Wann wird jemand haftpflichtig?
Wer jemandem schuldhaft einen finanziellen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Schuldhaft ist bereits eine fahrlässige Handlung, Absicht ist nicht vorausgesetzt. Fahrlässigkeit liegt bei Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit vor.
Welche Schäden sind gedeckt Haftpflichtversicherung?
Die Versicherung übernimmt Sach- und Personenschäden, welche die versicherte Person einer anderen zufügt. Darunter fallen etwa Heilungskosten, Lohnausfallentschädigungen oder Schmerzensgeld.
Ist eine Privathaftpflichtversicherung obligatorisch?
Nein. Die Privathaftpflichtversicherung ist aber sehr zu empfehlen.
Wer zum Beispiel einen Familienvater beim Skifahren anfährt und schwer verletzt, muss für den ganzen Schaden aufkommen. Das kann ohne weiteres Hunderttausende von Franken kosten. Diese Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
Was ist bei einem Wechsel Haftpflichtversicherung zu beachten?
Natürlich können Sie auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln. Hier sollten Sie die Kündigungsfristen ihres aktuellen Vertrages beachten und die neue Police nahtlos anschliessen. So vermeiden Sie sowohl eine teure Doppelversicherung als auch eine Versicherungslücke, in der Sie bei Schäden selbst in voller Höhe haften müssten.
Achten Sie bei einem Wechsel auf eventuelle Anpassungen – etwa den Abschluss neuer Zusatzleistungen oder weiterer mitversicherter Personen. Auch kann sich zwischenzeitlich Ihr beruflicher Status geändert haben und Sie erhalten beispielsweise als Beamter Rabatte. Daher ist eine sorgfältige Überprüfung sowohl der persönlichen Lebensumstände als auch der einzelnen Versicherungsangebote sinnvoll.
Was ist bei der Kündigung der Privathaftpflichtversicherung zu beachten?
Versicherungsverträge der privaten Haftpflicht mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Tipp: Eine Kündigung sollte immer durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis des Versicherers über den Erhalt in Händen. Beachten Sie aber, dass nicht das Absende Datum, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend bei der Fristwahrung zählt.
Oft werden aber von den Versicherern längere Laufzeiten angeboten. Bei einem Abschluss über zehn Jahre können diese Verträge aber schon nach einer Laufzeit von fünf Jahren gekündigt werden. Auch hier gilt die Frist von drei Monaten zu jeder Hauptfälligkeit.
Sonderkündigungsregeln gelten im Schadensfall. Danach kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – unabhängig von der Schadenshöhe. Die Kündigung der Haftpflichtversicherung kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Kündigungschance bei Prämienerhöhung
Auch bei einer Prämienerhöhung ohne Anpassung des Versicherungsumfangs können Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vertrag läuft jedoch noch mindestens bis zur Wirksamkeit der Beitragserhöhung weiter.
Ein weiterer Kündigungsgrund ist die Doppelversicherung. Sie kann entstehen, wenn zwei Personen eine Lebenspartnerschaft eingehen und beide haftpflichtversichert sind. Da in der Regel nur eine Haftpflicht nötig ist, kann eine gekündigt werden.
Wichtig: Nicht unbedingt die teurere Police können Sie kündigen. Es kommt hier auf das Abschlussdatum an. Nur die jüngere Police ist kündigungsfähig, da die Ältere gewissermaßen Bestandsschutz geniesst. Der Lebenspartner des Versicherungsnehmers muss dann der weiter bestehenden Versicherung gemeldet und in den Vertrag aufgenommen werden.
Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Haftpflichtversicherung?
Auch wenn die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber nicht als Pflichtversicherung vorgeschrieben ist, lohnt sich ihr Abschluss. Bei nur geringen Beiträgen im Jahr sind Sie und Ihr Bankkonto gut geschützt, wenn Sie einmal einen Schaden am Eigentum einer anderen Person verursachen oder sogar einen Menschen ohne Schuld verletzen oder töten sollten.
Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der Versicherungsleistungen ab. Je mehr Zusatzleistungen mitversichert sind, desto mehr Risiken geht die Versicherung ein – das wirkt sich natürlich auf den Beitrag aus. Gleiches gilt für den versicherten Personenkreis. Als Single sind Sie allein der Risikoträger. Bei einem Familienhaftpflicht-Tarif sind es dagegen gleich mehrere Personen, die einen Schaden verursachen können.
Da Rentner statistisch ein geringeres Haftpflichtrisiko aufweisen, bekommen sie auch besonders günstige Haftpflichtbeitragssätze angeboten. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten bei den meisten Versicherern Sonderrabatte eingeräumt.
Generell kann eine Selbstbeteiligung den Satz weiter nach unten korrigieren. Im Schadensfall zahlen Sie aber den festgesetzten Betrag aus eigener Tasche. Erst wenn die Schadenssumme höher ausfällt, übernimmt die Versicherung den Restbetrag. Durch die langfristige Bindung an ein Versicherungsunternehmen durch lange Vertragslaufzeiten werden Ihnen in der Regel noch einmal Rabatte eingeräumt.
Auch die nächste Stellschraube am Beitragsrad können Sie selbst beeinflussen. Denn viele Gesellschaften haben einen sogenannten Schadensfreiheitsrabatt im Angebot. Heisst: Wenn Sie in den zurückliegenden Jahren (in der Regel fünf) keinen Haftpflichtfall gemeldet haben, der reguliert wurde, gelten Sie als risikoarm und bekommen dafür einen weiteren Rabatt eingeräumt.