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GmbH-Gründung

gmbh gründung

Merkmale einer GmbH

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, handelt es sich um eine Gesellschaft, die über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit verfügt, zu der sich eine einzelne Person oder mehrere Personen als Gesellschaft zusammengeschlossen haben. Die Gesellschafter sind maximal bis zum Betrag ihres jeweiligen Stammkapitals haftbar zu machen.
 
Mit rund 20% aller Firmengründungen ist die GmbH ist die in der Schweiz am zweithäufigsten vorkommende Form der Gesellschaft. Ein grosser Anteil dieser laut Statistik gegründeten Unternehmen basiert auf der Umwandlung von Einzelfirmen. Laut Gesetz ist eine Umwandlung von einer Einzelfirma in eine GmbH nicht möglich, daher wird sie als eine Neugründung angesehen.
 

Die Vorteile der GmbH gründung:

  • die Gesellschafter müssen nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen haften,
  • ein Zusammenschluss von mehreren Gesellschafter ist möglich,
  • die Stammanteile lassen sich ggf. einfach übertragen,
  • das Mindestkapital von CHF 20.000 ist gering.

Die Nachteile bei einer GmbH:

  • bei Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten ist die Akzeptanz eher gering, verglichen mit einer AG,
  • die Gesellschafter dürfen nicht anonym bleiben,
  • die gesellschaftsrechtlichen Richtlinien müssen eingehalten werden,
  • eine Doppelbesteuerung auf den Ebenen der GmbH und der persönlichen Gesellschafter ist verpflichtend.

Die Gründung von GmbH
Was ist bei der Firmengründung der GmbH zu berücksichtigen?

Die Hauptpunkte bei einer Schweizer GmbH-Gründung sind:

  • Mindest-Kapital von CHF 20.000,
  • Minimal ein Gesellschafter,
  • Eintrag des Firmennamens mit dem Zusatz „GmbH“,
  • Ab 10 Mitarbeitern Eintrag bei der Revisionsstelle,
  • Pflicht der MWSt ab CHF 100.000 Umsatz, ggf. freiwillige Unterstellung,
  • kantonsabhängig 10 Tage bis 4 Wochen Wartezeit bis zur GmbH-Eintragung (5 Tage bei Expressverfahren),
  • Gründungskosten ohne Handelsregistereintrag (zwischen CHF 1.750 und 4.500, anbieterabhängig)
 
Entsprechend des Gesellschaftsrechts darf auch eine einzelne Person die Gesellschaft besitzen und als angestellte Person in dem Unternehmen arbeiten.
Bei der Gründung der GmbH ist es anders als bei einer Einzelfirma nicht möglich, sich die Pension auszahlen zu lassen, um davon die Gründungskosten zu tragen.
Wer im Anschluss an die Gründung der GmbH nach Ablauf einiger Jahre das Geschäft nicht weiterführen möchte und das Unternehmen liquidiert oder verkauft, der kann das entsprechende Arbeitslosengeld beantragen, indem er sich bei der Arbeitslosenversicherung meldet, da er als Angestellter des Unternehmens verpflichtet war, den ALV-Beitrag zu zahlen.
 
Pflichtversicherung bei einem Einmannbetrieb
Es besteht die Verpflichtung der Versicherung über die Pensionskasse, um zusätzlich zum AHV- und ALV-Beitrag auch die BVG zu zahlen. Bei einer Einzelfirma ist die Zahlung der BVG nicht erforderlich. Für die Versicherung bis zur Altersvorsorge ist eine Privatvorsorge möglich. Im Rahmen der 3a-Vorsorge dürfen maximal CHF 20.000 vom Gewinn bezahlt und von der persönlichen Steuer abgesetzt werden.
 
Versicherungs-Empfehlungen
 
Eine Kranken- und Unfall-Tagegeldversicherung schützt die Arbeitnehmer und auch die Arbeitgeber vor einem entsprechenden Lohnausfall, wenn es zu einer längeren Erkrankung oder zu schwerwiegenden Unfallfolgen kommt. Die Versicherungssummen sowie die Wartefristen lassen sich bei einer Ein-Person-GmbH individuell anpassen.
 
Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, um die Gesellschafter vor unerwarteten Risiken zu schützen. Sie sorgt dafür, dass das laufende Geschäft nicht von betrieblichen Gefahren bedroht wird. Im Alltag haben die Unternehmer gegenüber ihren Mitarbeitern und Besuchern diverse Haftungsverpflichtungen. Vor eventuellen Schadenersatzansprüchen sollte man sich als Gesellschafter unbedingt absichern.
 
Eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung schützt Selbständige und Unternehmer davor, die Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Streitfall alleine tragen zu müssen. Üblicherweise bieten die Versicherer eine individuelle Zusammenstellung der einzelnen Risiken an sowie ein kompaktes Paket, das sämtliche betriebliche Risiken der Gesellschafter beinhaltet.
 
Bei der Versicherung für die Mitarbeiter ist zu berücksichtigen, dass für jeden eine Anmeldung bei der SVA durchgeführt wurde und die Beiträge für AHV und ALV abgeführt werden. Abhängig von dem Arbeitsvertrag müssen die Mitarbeiter ausserdem bei der Pensionskasse angemeldet und gegen Unfälle versichert sein. Zudem werden eine Krankentagegeldversicherung sowie eine Versicherung bzgl. der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall empfohlen, die vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer abgeschlossen wird.
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