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Private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge – Darum lohnt sie sich schon in frühen Jahren

Nach Jahrzehnten im Job ruft endlich der Ruhestand. Endlich hat man die Zeit für all das, was die Jahre über liegen geblieben ist, egal ob gross angelegte Reparaturen rund ums Haus, ausgiebige Reisen oder das zeitaufwendige Hobby. Doch die Frage, die sich stellt: Kann man sich all dies im Alter überhaupt leisten?
In der Schweiz basiert das Vorsorgesystem auf drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge und steht für die Alters- und Hinterlassenenversicherung, zu der auch die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und der Erwerbsersatz bei Mutterschaft gehören.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, die die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt. Denn hier sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, die bereits in der ersten Säule versichert sind und mindestens 21'500 Franken verdienen. Diese obligatorische Versicherung beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens aber mit 18 Jahren. Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr deckt die zweite Säule nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Nach dem 24. Lebensjahr und bis zu dem Ende der Erwerbstätigkeit wird dann zusätzlich für die Altersrente angespart.
Die dritte Säule bezeichnet die private Vorsorge, die der zusätzlichen Alterssicherung dient.
EXPERTENZITAT
"Wer normal verdient, wird im Regelfall im Alter eine Versorgungslücke aufweisen, wenn nicht rechtzeitig in die private Säule der Altersvorsorge investiert wurde. Das heisst, obwohl die Kosten im Alter eigentlich ansteigen, egal ob durch Krankheit oder Pflegefälle, steht immer weniger Geld zur Verfügung. Selbst wenn man eine verhältnismässig hohe Summe auf dem Pensionskassenausweis stehen hat, kalkulieren die wenigsten die steigenden Lebenshaltungskosten und Inflation mit ein."
 
  • Welche Formen von Altersvorsorge gibt es?

Die dritte Säule des Schweizer Systems dient der privaten Vorsorge und soll vor einer finanziellen Lücke im Alter schützen.
Diese dritte Säule ist nochmals zweigeteilt: die Säule 3a ermöglicht auf freiwilliger Basis eine individuelle, steuerbegünstigte Vorsorge für Erwerbstätige, während die Säule 3b eine ungebundene Selbstvorsorge für alle ist. Die Beiträge für die Säule 3b kann man in beliebiger Höhe einzahlen.
Im Idealfall setzt sich die Altersvorsorge aus Komponenten von allen drei Säulen zusammen, da die Leistungen aus der ersten, staatlichen Säule keine Existenzsicherung gewährleisten.
Die zweite Säule beruht auf dem Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG). Für Arbeitnehmer mit einem Minimalverdienst von CHF 21'060 pro Jahr ist das Einzahlen in eine Pensionskasse obligatorisch. Die Beiträge werden dann automatisch vom Lohn abgezogen und sollen gemeinsam mit der AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung) den finanziellen Bedarf im Rentenalter abdecken.
Alle Erwerbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bank oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Beitrag kann in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Die genauen Beiträge pro Jahr werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen im Jahr 2016 maximal CHF 6'768 in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber CHF 33'840, einzahlen.
Der jährliche Beitrag muss bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem Vorsorgekonto verbucht sein.
Auch wer bereits das Renteneintrittsalter erreicht hat, kann noch fünf Jahre lang weiterhin einzahlen, wenn er in diesem Zeitraum noch erwerbstätig ist und ein steuerbares Einkommen hat.
Kommt es zur Auszahlung der Säule 3a, wird die Kapitalleistung der gebundenen Selbstvorsorge gesondert besteuert. Dies heisst, dass die Veranlagung separat zur ordentlichen Steuer oder auch Quellensteuer (bei Ausländern) vorgenommen wird. Damit wird vermieden, dass diese ausserordentlichen Vorsorgeeinkünfte, die reguläre Jahreseinkommensversteuerung in eine höhere Progressionsstufe treiben.
Die Beiträge der Säule 3b unterliegen keinen besonderen Regelungen, allerdings sind sie auch nicht steuerlich begünstigt. Dadurch, dass sich die Angebote individuell an den Bedarf jedes Einzelnen anpassen lassen, ist das 3b-Modell sehr vielseitig und komplex. Folgende Produkte gehören zu der privaten Altersvorsorge 3b: Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen, wie die Erwerbsunfähigkeitsrente oder die Todesfallversicherung und Leibrentenversicherungen.
 
  • Worauf muss ich bei der Altersvorsorge achten?

Das Thema private Altersvorsorge ist sehr wichtig und sollte aus diesem Grund gründlich durchdacht werden. Bevor entschieden wird, welches Produkt das Richtige ist, sollte eine gründliche Bedarfsanalyse durchgeführt werden und auch Faktoren wie Lebensstil oder mögliche gesundheitliche Erkrankungen in die Bewertung einbezogen werden. Dies ist wichtig, denn alle angebotenen Produkte der privaten Altersvorsorge, egal ob sie zur Vorsorge der Säule 3a oder 3b gehören, haben je nach Person unterschiedliche Vor- und Nachteile.
 
  • Die wichtigsten Fragen

Lohnen sich Investitionen in die Säule 3a?

Jeder, der ein AHV-pflichtiges Einkommen hat, darf in die Säule 3a einzahlen.
 
Viele Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein, da sie sich für das Einzahlungsjahr einiges an Steuern sparen.
Einzahlungen in die Säule 3a sind meist dann interessant, wenn dadurch die Steuerlast im Einzahlungsjahr reduziert werden kann. Je höher das Einkommen ist, desto grösser ist der Steuerspareffekt. Verantwortlich dafür ist das progressive Steuersystem in der Schweiz.
 

Kann das Ersparte der Säule 3b verloren gehen, beispielsweise durch Inflation?

Nein, die Beiträge bleiben bei entsprechenden Verträgen bestehen, werden jedoch nicht entsprechend der Inflation korrigiert. Wer bei Abschluss der Verträge eine bestimmte Summe festgelegt hat, bekommt auch genau diese ausgezahlt, egal ob dieser Wert noch realistisch als Altersvorsorge ausreicht.
 

Ab wann besteht Anspruch auf die gesetzliche Rente?

In der Schweiz ist für Männer und Frauen ein unterschiedliches Rentenalter vorgegeben. Die gesetzliche Regelung kann man unter Umständen durch eine frühzeitige Pensionierung umgehen. Doch das geht meist nur mit hohen finanziellen Verlusten.
 
Für Männer gilt in der Schweiz ein ordentliches Rentenalter von 65 Jahren. Die Frauen hingegen können schon regulär mit 64 Jahren in Pension gehen. Um dies zu ändern und das Rentenalter der Frauen mit dem der Männer gleichzusetzen, gab es immer mal wieder Vorstösse. Doch bisher konnte sich eine Anpassung nicht durchsetzen.
 

Können die Leistungen schon früher bezogen werden?

Um aus der 1. und 2. Säule die volle Altersrente zu erhalten, dürfen Erwerbstätige erst in den Ruhestand gehen, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Entschliesst sich jemand für eine frühzeitige Pensionierung, muss er mit finanziellen Einbussen rechnen.
So kann man die AHV-Rente laut Bundeskanzlei ein oder zwei volle Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter erhalten. Bei einem Jahr wird die Rente dann jedoch um 6,8 Prozent gekürzt. Zwei Jahre Vorbezug haben eine Rentenkürzung von 13,6 Prozent zur Folge.
 

Kann ich auch die Pensionskasse schon früher beziehen?

Auch wenn Immobilien bei Umfragen, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge als besonders sicher gelten, regelmässig auf Platz 1 landen: Pauschal handelt es sich keineswegs um eine zu 100 Prozent sichere Anlageform.
Viele Käufer lassen bei ihrer Renditeberechnung ausser Acht, dass beim Erwerb einer Immobilie nicht nur der reine Kaufpreis zu berappen ist, sondern auch Nebenkosten anfallen. Maklergebühren, Notar- und Grundbuchkosten schlagen zusätzlich zu Buche. Wer beim Verkauf seines Objekts Gewinn machen will, muss also eine Wertsteigerung erzielen, die diesen Betrag mehr als ausgleicht. Das ist nicht immer einfach. Hier spielt vor allem die Wohnlage eine grosse Rolle, denn nicht überall können Immobilien eine Wertsteigerung verbuchen. Wird aber ein Gewinn erzielt, dann wird eine Grundstückgewinnsteuer fällig, die bis zu 40 Prozent betragen kann.
Ein weiteres Risiko: Es kann passieren, dass sich bei stark steigender Inflationsrate auch das wirtschaftliche Umfeld verschlechtert. Wenn beispielsweise der Arbeitsplatz in Gefahr ist, ist damit auch das Einkommen oft nicht mehr gesichert. Können im Zuge dessen fällige Hypothekarzinsen und Amortisation Beträge nicht mehr gezahlt werden, droht der Zwangsverkauf, der in den meisten Fällen den erzielbaren Preis um ein Vielfaches senkt. Im schlimmsten Fall steht man dann vor einem riesigen Schuldenberg. Besser sieht es aus, wenn die Immobilie ausschliesslich mit Eigenmitteln finanziert wurde.
TIPPS VOM EXPERTEN
Zunächst einmal ist es hilfreich, sich über die Grösse seiner persönlichen Vorsorgelücke zu informieren. Anhand seines Bedarfs und des angestrebten Lebensstandards lässt sich anhand einer Beratung das richtige Versicherungsprodukt finden, das genau zu den persönlichen Bedürfnissen passt.
 
Das Risiko
Die Versorgungslücke im Alter wird immer größer – Sie bezeichnet die finanzielle Lücke, die mit dem Eintritt in den Ruhestand entsteht oder auch durch eine Erwerbsunfähigkeit. Diese ergibt sich zwangsläufig, wenn das normale Gehalt wegfällt und durch die Bezüge der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt wird.
 
Dein Vorteil
Es gibt verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge, sie alle funktionieren jedoch über regelmäßig eingezahlte Beiträge, die dann ab einem vereinbarten Zeitraum als monatliche Rente ausgezahlt werden und so die Versorgungslücke schließen.
 
Unser Tipp
Wer sich für eine zusätzliche private Altersvorsorge entscheidet, sollte sich genau beraten lassen, denn alle angebotenen Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile.
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