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Sind Schäden gedeckt, die Kinder verursachen? Resolved

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Ja, aber nur, wenn das Kind im Hinblick auf die fragliche Handlung urteilsfähig war.

Oder falls die Eltern ein urteilsunfähiges Kind nicht genügend beaufsichtigten. Nicht urteilsfähige Kinder müssen nicht für Schäden haften, die sie anrichten. Trotzdem zahlen die meisten Gesellschaften freiwillig, maximal allerdings 100‘000 oder 200‘000 Franken.

 

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