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Was ist bei der Kündigung der Privathaftpflichtversicherung zu beachten? Resolved

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Versicherungsverträge der privaten Haftpflicht mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht  drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Tipp: Eine Kündigung sollte immer durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis des Versicherers über den Erhalt in Händen. Beachten Sie aber, dass nicht das Absende Datum, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend bei der Fristwahrung zählt.
Oft werden aber von den Versicherern längere Laufzeiten angeboten. Bei einem Abschluss über zehn Jahre können diese Verträge aber schon nach einer Laufzeit von fünf Jahren gekündigt werden. Auch hier gilt die Frist von drei Monaten zu jeder Hauptfälligkeit.
Sonderkündigungsregeln gelten im Schadensfall. Danach kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen – unabhängig von der Schadenshöhe. Die Kündigung der Haftpflichtversicherung kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden.

Kündigungschance bei Prämienerhöhung

Auch bei einer Prämienerhöhung ohne Anpassung des Versicherungsumfangs können Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vertrag läuft jedoch noch mindestens bis zur Wirksamkeit der Beitragserhöhung weiter.  

Ein weiterer Kündigungsgrund ist die Doppelversicherung. Sie kann entstehen, wenn zwei Personen eine Lebenspartnerschaft eingehen und beide haftpflichtversichert sind. Da in der Regel nur eine Haftpflicht nötig ist, kann eine gekündigt werden.

Wichtig: Nicht unbedingt die teurere Police können Sie kündigen. Es kommt hier auf das Abschlussdatum an. Nur die jüngere Police ist kündigungsfähig, da die Ältere gewissermaßen Bestandsschutz geniesst. Der Lebenspartner des Versicherungsnehmers muss dann der weiter bestehenden Versicherung gemeldet und in den Vertrag aufgenommen werden.



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