Jetzt anrufenfinger touching tablet screen 3         E-Mail         Kontaktformular

Wartefrist bei Rechtsschutzversicherung? Resolved

1

Unter der Wartefrist versteht man bei der Rechtsschutzversicherung die Frist, welche ab Vertragsabschluss verstreichen muss, bevor der Versicherungsschutz eintritt.


Beispiel: Sie versichern sich am 01.07.2014 und haben 14 Tage Wartefrist, so ist der Versicherungsschutz erst am dem Datum 15.07.2014 gewährleistet.


Eine Wartefrist besteht vorwiegend zur Vorbeugung eines Versicherungsmissbrauches, damit nicht erst bei Eintritt eine Versicherung abgeschlossen wird. Das würde es den Versicherer nicht ermöglichen eine Rechtsschutzversicherung zu einem akzeptablen Preis anzubieten.

#330

page contents