Jetzt anrufenfinger touching tablet screen 3         E-Mail         Kontaktformular

Einzelfirma gründen: Punkte auf die Sie achten müssen Resolved

3

Eine Einzelfirma gründen kann den Einstieg in die Selbständigkeit darstellen. Im folgenden Blogbeitrag zeigen wir Ihnen einige Punkte, die Sie bei der Gründung einer Einzelfirma beachten sollten.

Einzelfirma gründen
Eine Einzelfirma, auch Einzelunternehmen genannt, eignet sich für personenbezogene Tätigkeiten. Die Person führt dabei ein Geschäft direkt und es wird keine spezifische Gesellschaft wie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Eine Einzelfirma gründen kann nur eine einzelne Person. Wollen mehrere Personen zusammen ein Geschäft gründen, so ist eine andere Rechtsform zu wählen.

Gründung
Die Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es ist kein spezifischer Gründungsakt nötig. Sobald Handlungen vorgenommen werden ist die Einzelfirma entstanden. Ab einem Umsatz von CHF 100’000 ist eine Einzelunternehmung in das Handelsregister einzutragen. Ist der Umsatz geringer, so ist die Eintragung auf freiwilliger Basis allerdings trotzdem möglich.

Haftung
Da die Einzelfirma eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft ist, haftet der Inhaber immer unbeschränkt und mit seinem ganzen Vermögen. Eine Trennung zwischen der Einzelfirma und dem Privatvermögen zum Beispiel durch eine saubere Buchhaltung ändert nichts an der primären, persönlichen und unbeschränkten Haftung des Inhabers. Wenn eine Geschäftsidee also schief geht, so ist auch das Privatvermögen gefährdet.

Name der Einzelfirma
Bei der Auswahl des Firmennamen ist der Gründer eingeschränkt. Bei der Einzelfirma muss der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein. Nebst dem Familiennamen dürfen Sach- oder Fantasiebezeichnungen hinzugefügt werden.
Beispiel: Hans Meier gründet ein Malergeschäft. Ein möglicher Firmenname wäre dann: „Hans Meier Malergeschäft“

Vor- und Nachteile Einzelfirma
Zu den Vorteilen der Einzelfirma gehört, dass kein Mindestkapital notwendig ist und es kaum gesetzliche Vorgaben gibt die beachtet werden müssen. Die unbeschränkte persönliche Haftung des Inhabers ist der grosse Nachteil. Ein weiterer Negativpunkt ist, dass die Einzelfirma nur alleine betrieben werden darf. Die Beteiligung von Partnern am Unternehmen ist nicht zulässig. Allerdings ist eine Umwandlung möglich.
#323

page contents