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Was ist der unterschneid zwischen Einzelkaufmann, Einzelunternehmer und Alleinunternehmer Resolved

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Der Einzelkaufmann ist eine natürliche Person die in eigenem Namen ein Unternehmen betreibt. Der Einzelkaufmann haftet für die Verbindlichkeiten unbeschränkt und mit seinem ganzen Vermögen.

Einzelkaufmann (Einzelunternehmer)
Der Einzelkaufmann, auch Einzelunternehmer oder Alleinunternehmer genannt, betreibt ein kaufmännisches Unternehmen unter eigenem Namen. Die genaue Bezeichnung ist nicht festgelegt, was nicht erstaunt, da für das Einzelunternehmen kaum rechtliche Bestimmungen bestehen. Im Gesellschaftsrecht des Obligationenrechts findet sich keine geschlossene Ordnung bezüglich des Rechts des Einzelunternehmers.
Jedermann kann in der Schweiz ein Einzelunternehmen betreiben. Zu beachten sind die Vorschriften des Handelsregisters, die unter Umständen eine Eintragungspflicht für ein Einzelunternehmen vorsehen. Der Eintrag hat aber, sofern er erfolgt, nur deklaratorische Bedeutung. Als Konsequenz aus der Eintragungspflicht folgt die Verpflichtung für das Unternehmen zur Anwendung der Methoden der kaufmännischen Buchführung.
Einzelunternehmen sind weit verbreitet
Die Einzelunternehmung ist in der Schweiz eine sehr häufig gewählte Form. Vorteil dieser Form ist, dass es kaum Regeln gibt, was dazu führt, dass die Unternehmung sehr flexibel ist. Der Einzelunternehmer fällt seine Entscheide alleine und muss beispielsweise nicht auf andere Organe einer Gesellschaft achten. Allerdings ergeben sich aus der Einzelfirma auch einige gewichtige Nachteile. So ist das Risiko des Einzelunternehmers hoch, da er mit seinem ganzen Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Einzelfirma primär und unbeschränkt haftet. Daneben ist auch die Übertragbarkeit der Unternehmung auf eine andere Person schwieriger als dies bei der AG oder der GmbH der Fall ist.
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