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Wie sorgt ein selbständig Erwerbender gegen das Unfallrisiko und den Lohnausfall durch Krankheit vor? Resolved

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Der selbständig Erwerbende ist nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Das heisst, dass er sich für die Heilungskosten über die Krankenkasse mit einem Unfallzusatz versichern muss. Damit ist aber der Lohnausfall durch eine unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit noch nicht gedeckt.

 
Dazu braucht es eine freiwillige Unfallversicherung, die Unfalltaggeld und Renten versichert. Mit der gleichen Police kann er sich im Übrigen auch für die Heilungskosten im Unfall versichern und sie dafür in bei der Krankenkasse ausschliessen.
Einkommenseinbussen bei Krankheit kann der selbständig Erwerbende über freiwillige Krankentaggeldpolicen abdecken. Taggelder werden während bis zu zwei Jahren entrichtet. Gegen die längerfristige Invalidität ist er zwar wie ein Arbeitnehmer über die Invalidenversicherung (IV) versichert. Diese deckt allerdings den Lebensbedarf nicht. Um gegen die Invalidität durch Krankheit adäquat vorzusorgen, ist weitere Vorsorge nötig. Wenn der selbständig Erwerbende in eine Pensionskasse einzahlt, also freiwillig BVG versichert ist, hat er bei längerfristiger Invalidität auch Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente der Pensionskasse. Oftmals schliessen sich selbständig Erwerbende der Pensionskasse ihres Personals oder – wenn vorhanden – ihrer Berufsgruppe an. Anstatt mit einer Pensionskasse vorzusorgen oder in Ergänzung dazu, wählen selbständig Erwerbende auch die Abdeckung der Vorsorgebedürfnisse über die dritte Säule, wo die Leistungen noch individueller gestaltet werden können.
Der Inhaber und die Inhaberin einer AG oder GmbH müssen sich für das Unfallrisiko obligatorisch nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) wie ein Arbeitnehmer versichern. Das gleiche gilt auch für die Pensionskasse. Die Absicherung gegen die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit mit einer Krankentaggeldversicherung grundsätzlich nicht obligatorisch, sollte aber unbedingt geprüft werden.
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