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Wann die Autoversicherung wechseln? Resolved

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Halterwechsel
Wenn Ihr Fahrzeug den Besitzer respektive den Halter wechselt, gehen die Rechte und Pflichten aus der Haftpflichtversicherung auf den neuen Halter über. Der neue Halter hat nun die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach dem Wechsel den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag mit der Haftpflichtversicherung erlischt, sobald der neue Fahrzeugausweis auf eine andere Gesellschaft ausgestellt wurde. Um einen Missbrauch zu verhindern, müssen Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen können.

Fahrzeugwechsel
Wenn Ihnen Ihr altes Fahrzeug nicht mehr gefällt und Sie ein neues erwerben, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln. Die Prämie wird Ihnen dann anteilsmässig zurückerstattet

Vertragsablauf
In Ihrer Police wird festgelegt, wie lange die Versicherung bei Ihrer Gesellschaft ihre Gültigkeit hat. Kündigen Sie den Vertrag auf dieses Datum nicht, verlängert sich in der Regel die Versicherung um ein weiteres Jahr. Dies ist aber von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden und wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingen (AGB) festgelegt, welche Ihrer Police beigelegt ist.

Prämienänderung
Die Versicherungsgesellschaften haben das Recht, die Prämien respektive die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auf das folgende Jahr zu ändern oder anzupassen. Die Versicherungsgesellschaft ist Ihnen gegenüber verpflichtet, die Änderungen spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt zu geben. Sind Sie mit den neuen Konditionen nicht einverstanden, haben Sie das Recht, auf Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei Ihrer Versicherung eingetroffen ist.

Schadenfall
Nach jedem Schadenfall, bei dem Ihre Versicherung eine Leistung erbringt, kann der Vertrag Ihrerseits oder aufseiten der Versicherung gekündigt werden. Sie können die Versicherung spätestens innert 14 Tagen kündigen, nachdem Sie Ihre Versicherung informiert hat, dass Sie für den Schaden aufkommen müssen. Die Deckung erlischt automatisch beim Eintreffen der Kündigung. Die Prämien, die Sie bereits bezahlt haben, werden Ihnen anteilmässig zurückerstattet. Ausnahme: Wenn der Schaden im ersten Versicherungsjahr eintritt oder wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Die Versicherung kann den Vertrag spätestens nach der Auszahlung kündigen. Die Deckung erlischt innert 14 Tagen und die Prämien werden anteilsmässig zurückerstattet.

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