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Muss ich bei einem Umzug die Hausratversicherung kündigen? Resolved

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Sollten Sie als Inhaber einer Hausratversicherung umziehen, müssen Sie Ihre Police nicht kündigen.

Der grosse Vorteil einer Hausratversicherung liegt darin, dass der Versicherungsschutz bei einem Umzug für beide Wohnungen wirksam ist. Dieser doppelte Hausratschutz gilt, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer erstmals versicherte Objekte dauerhaft in der neuen Wohnung lagert, meistens für zwei Monate. Die Hausratversicherung wegen eines Umzuges zu kündigen ist also nicht notwendig. Ein Wechsel der Hausratversicherung kann sich jedoch unter Umständen für Sie lohnen. 

Als Versicherter müssen Sie spätestens beim Einzug Ihre Versicherung über Ihre neue Adresse und Wohnfläche informieren.

Ist die neue Wohnung beispielsweise grösser und liegt aufgrund des neuen Wohngebiets eine Gefahrenerhöhung vor (z.B. keine Sicherheitstüren oder Überschwemmungsgebiet), erhöht sich in der Regel der Versicherungsbeitrag. Falls Sie den Versicherungsschutz aufgrund der Gegebenheiten Ihres neuen Wohnraums durch eine Glasbruch- oder Elementarversicherung erweitern wollen, führt dies zu einer weiteren Beitragserhöhung. In diesen Fällen lohnt sich ein Vergleich der Hausratversicherung und häufig auch ein Wechsel des Versicherers allemal.

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